Aufgaben in der Planungsphase
- Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, hierzu stimmt er sich mit allen am Bau beteiligten Planern und Fachplanern ab.
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten
- Hinwirken auf das Berücksichtigen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen und Vergabeunterlagen, Mitwirken bei der Prüfung der Angebote
- Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz)
Aufgaben in der Ausführungsphase
- Bekanntmachen und gegebenenfalls Anpassen der Vorankündigung
- Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
- Information und gegebenenfalls Vorbesprechung mit den Auftragnehmern; Erläuterung der Maßnahmen der Sicherheit- und Gesundheitsschutzplanung
- Koordinierung des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz und der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. Achten auf Absicherung der Baustelle mit dem Ziel der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.