Die deutsche Baustellenverordnung ist (in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz) die Umsetzung der Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.
Die Gründe für ein europäisches Regelwerk sind offensichtlich:
• Bauarbeiter auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen sind besonders großen Gefahren ausgesetzt. Bauorganisatorische Entscheidungen und schlechte Planung führten zu mehr als der Hälfte der Arbeitsunfälle in der Europäischen Gemeinschaft.
• Fehler bei der Koordinierung aufgrund der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Anwesenheit verschiedener Unternehmer verursachten eine Vielzahl von Arbeitsunfällen.
• Einhaltung von Mindestvorschriften des Arbeitsschutzes ist unabdingbare Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer auf der Baustelle.
• Schließlich leistet die EG-Baustellensicherheitsrichtlinie einen konkreten Beitrag zur Ausgestaltung der sozialen Dimension des Binnenmarktes.
Die EU-Richtlinie 92/57/EWG wurde in Deutschland in die “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV)” umgesetzt und ist seit dem 1. Juli 1998 in Kraft.