Baustellenverordnung
Die deutsche Baustellenverordnung ist (in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz) die Umsetzung der Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.
Die Gründe für ein europäisches Regelwerk sind offensichtlich:
• Bauarbeiter auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen sind besonders großen Gefahren ausgesetzt. Bauorganisatorische Entscheidungen und schlechte Planung führten zu mehr als der Hälfte der Arbeitsunfälle in der Europäischen Gemeinschaft.
• Fehler bei der Koordinierung aufgrund der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Anwesenheit verschiedener Unternehmer verursachten eine Vielzahl von Arbeitsunfällen.
• Einhaltung von Mindestvorschriften des Arbeitsschutzes ist unabdingbare Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer auf der Baustelle.
• Schließlich leistet die EG-Baustellensicherheitsrichtlinie einen konkreten Beitrag zur Ausgestaltung der sozialen Dimension des Binnenmarktes.
Die EU-Richtlinie 92/57/EWG wurde in Deutschland in die “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV)” umgesetzt und ist seit dem 1. Juli 1998 in Kraft.
Aufgaben in der Planungsphase
- Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, hierzu stimmt er sich mit allen am Bau beteiligten Planern und Fachplanern ab.
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten
- Hinwirken auf das Berücksichtigen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen und Vergabeunterlagen, Mitwirken bei der Prüfung der Angebote
- Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz)
Aufgaben in der Ausführungsphase
- Bekanntmachen und gegebenenfalls Anpassen der Vorankündigung
- Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
- Information und gegebenenfalls Vorbesprechung mit den Auftragnehmern; Erläuterung der Maßnahmen der Sicherheit- und Gesundheitsschutzplanung
- Koordinierung des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz und der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. Achten auf Absicherung der Baustelle mit dem Ziel der Vermeidung von Gefährdungen.
